Steuern und Sozialabgaben auf Abfindung? Teil 3
Die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben auf die Abfindung nach einer Kündigung
Steuern zahlen auf die Abfindung – wie viel muss ich zahlen?
Grundsätzlich gilt, dass jede Abfindung, die Sie erhalten, versteuert werden muss. Bei der Summe, die Ihnen zusteht, handelt es sich zunächst um eine Art des Einkommens, welches auch genauso behandelt wird.
Da Sie bei einer Abfindung jedoch in einem Jahr eine relativ hohe Summe erhalten und damit eine immense Steuererhöhung verbunden wäre, gibt es die sog. Fünftelregelung. Für Sie bedeutet dies, dass Sie die Summe, die Sie als Abfindung erhalten haben, komplett in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, diese jedoch nur zu einem Fünftel in die Progression eingerechnet wird.
Verfügen Sie über ein eher geringes Einkommen, trägt dieser Vorteil des Paragrafen 34 EStG zu einer deutlichen Entlastung Ihrer zu zahlenden Steuern bei. Befinden Sie sich hingegen in der oberen Einkommensschicht, bietet Ihnen dies keinen oder leidglich einen geringen Steuervorteil.
Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
Auch wenn eine Abfindung im Steuerrecht zunächst wie reguläres Arbeitseinkommen behandelt wird, so ist dies im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge anders zu beurteilen.
Entscheidend dafür, dass die Sozialversicherungspflicht entfällt, ist jedoch, dass Sie eine Abfindung aufgrund des Arbeitsplatzverlustes erhalten. Dies muss sich klar und deutlich aus der Abfindungserklärung ergeben.
Haben Sie Fragen zur rechtlichen oder steuerlichen Seite einer Abfindung, so steht Ihnen Wolfgang Pasch, Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg, gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Ihren möglichen ALG 1-Anspruch.
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