Kosten, Gebühren
Wurde Ihnen eine Kündigung zugestellt? Kontaktieren Sie uns gleich, um bei einer kostenlosen Erstberatung von uns prüfen zu lassen, ob Sie in den Genuss kostenloser staatlicher Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe kommen könnten. Auch Besserverdienende kommen hierfür in Frage! Weitere Informationen
Kosten, Gebühren
Wurde Ihnen eine Kündigung zugestellt? Kontaktieren Sie uns gleich, um bei einer kostenlosen Erstberatung von uns prüfen zu lassen, ob Sie in den Genuss kostenloser staatlicher Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe kommen könnten. Auch Besserverdienende kommen hierfür in Frage!
Termin: Welcher?
„Selbstzahlende“
Beratungshilfe-/Prozesskostenhilfe-Berechtigte (staatlich)*
Personen mit Rechtsschutzversicherung
Telefonische Erstberatung bei Kündigung (kurz)
Kostenlos
Kostenlos
Kostenlos
Erstberatungstermin persönlich (bis zu 30 min.)
49€/30 min.
Kostenlos,
wenn Beratungshilfegesetz-berechtigt (50% aller Betroffenen haben Anspruch*)
Kostenlos, wenn Rechtsschutzversicherung
Rechtsberatung und Gerichtstermine
Abrechnung nach RVG (Vergütung durch Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz, gesetzlich festgelegt)
Hinweis: Vereinbarung von Ratenzahlung nach Absprache möglich
Kostenlos,
wenn Prozesskostenhilfeberechtigt (50% aller Betroffenen haben Anspruch*)
Kostenlos, wenn Rechtsschutzversicherung
* Da circa 50 Prozent aller Betroffenen Anspruch auf kostenlose staatliche Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe haben, sollten Sie diese Möglichkeit bei unserer kostenlosen Erstberatung gleich prüfen lassen. Denn auch gut verdienende Personen können z. B. bei bestimmten monatlichen Zahlungsverpflichtungen wie Krediten sehr oft hiervon profitieren. Diese finanzielle Entlastung kommt Ihnen im Arbeitsrecht entgegen. Kontaktieren Sie uns gleich!
Rechnet sich der Weg zum Arbeitsgericht?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, macht sich oft ein Gefühl der Lähmung breit. Existenzängste begleitet mit finanziellen Zukunftssorgen belasten Sie. Gedanken an die laufenden Kosten, wie z. B. Lebenshaltungskosten, Miete oder laufende Kredite oder an Hartz-IV erschweren die Situation.
Wer in dieser Situation nicht kämpft und die gesetzlichen Fristen nicht beachtet, hat bereits verloren. Sie fragen sich, ob Sie Anwaltskosten auf sich nehmen sollen, um gegen Ihren Arbeitgeber zu kämpfen.
Der Staat ermöglicht es allen Bürgern, bei Gericht ihre Rechte einzufordern.
Viele haben die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bereits im Rahmen der persönlichen und kostenlosen Erstberatung prüfen wir hier Ihre finanziellen Möglichkeiten.
Zudem klären wir Ihre Erfolgsaussichten ab. So erfahren Sie sofort, ob sich ein Gang zum Arbeitsgericht rechnet. Oft ist dies so. Im Lauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens kämpfen wir für Ihren Arbeitsplatz oder, wenn Sie diesen nicht mehr wollen, für eine vernünftige Abfindung. Auch sollen Sie mit unserer Hilfe ein gutes Arbeitszeugnis erhalten, da dieses für Ihr wirtschaftliches Auskommen in der Zukunft prägend ist.
Wenn Sie Ihre Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen, bieten wir Ihnen hierzu auch angemessene Ratenzahlung an. So lohnt sich häufig ein Gang zum Arbeitsgericht. Denn Sie erhalten hier meist mehr, als Sie investieren. Der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine vernünftige Abfindung überwiegen die Kosten meist sehr.
Kommen Sie zu uns zu einer persönlichen Erstberatung und nutzen Sie unser kostenloses Ersttelefonat unter 0911 – 990 993 21.