Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kommt immer dann zustande, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich voneinander trennen (ohne einseitig eine Kündigung erklären zu wollen). Im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis beginnen lässt, löst der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis auf.

Damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Details des Vertrags einigen. Für den Arbeitgeber stellt der Aufhebungsvertrag eine Erleichterung gegenüber einer regulären Kündigung dar. Der Arbeitnehmer kann dafür häufig eine Abfindung aushandeln.

Der Aufhebungsvertrag bringt Rechtssicherheit

Der Vorteil des Aufhebungsvertrags liegt darin begründet, dass er sofort wirksam werden kann. Im Rahmen der Gestaltung bestehen weitgehende Freiheiten, was es dem Arbeitgeber, aber auch dem Arbeitnehmer, ermöglicht, genau die Klauseln in den Vertrag aufzunehmen, die er für relevant hält. Bei einer Kündigung muss sich der Arbeitgeber an gesetzliche Fristen halten und einen konkreten Kündigungsgrund benennen.

Neben einer betriebsbedingten Kündigung kommt beispielsweise eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

In der Regel möchte sich ein Arbeitgeber mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags rechtlich zu allen Seiten hin absichern. Im Gegensatz zu einer klassischen Kündigung ist der geschlossene Vertrag wirksam, sobald er geschlossen wurde.

Da es sich um eine von zwei Parteien unterschriebene Erklärung handelt, sind die Hürden für ein gerichtliches Vorgehen nach Abschluss des Vertrages besonders hoch. Ein Widerruf scheidet aus diesem Grund in aller Regel aus.

Eine Ausnahme besteht allenfalls, wenn Sie einen solchen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen und unter Druck unterschreiben.

Gerne berät Sie Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg über die Möglichkeiten des Vorgehens gegen unlautere Methoden. Sind Sie selbst aufgrund Ihrer derzeitigen Situation nicht in der Lage, für die Kosten eines Rechtsanwalts aus Nürnberg aufzukommen, so steht Ihnen unter Umständen Prozesskostenhilfe zu.

Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe kann im gleichen Verfahren geltend gemacht werden.

Nicht überrumpeln lassen

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden sollte, sollten Sie diesen anhand einer Checkliste genau durchgehen, um nichts zu übersehen. Sind Sie sich unsicher, ob Sie den Vertrag unterschreiben sollten, so warten Sie zunächst ab und lassen sich Bedenkzeit geben.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg hilft Ihnen dabei, festzustellen, ob der Vertrag für Sie Sinn macht oder ob Sie es im Zweifel auf eine Kündigung ankommen lassen sollten.

In vielen Fällen dient der Abschluss eines Aufhebungsvertrags allein den Interessen des Arbeitgebers. Es existieren jedoch einige Konstellationen, in welchen eine hohe Abfindung gezahlt wird, sodass sich der Abschluss auch für den Mitarbeiter lohnen kann.

Falls Ihnen eine hohe Abfindung angeboten wird, stellt sich die Frage, ob Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben oder ob Sie in naher Zukunft auf das Arbeitslosengeld angewiesen sein werden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen müssen, müssen Sie u. U. eine Sperrzeit von drei Monaten berücksichtigen. In dieser Phase haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung. Daher sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob die Höhe der Abfindung die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag rechtfertigt.

Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden, denken Sie am besten an die folgenden Punkte auf Ihrer Checkliste:

  • Der Aufhebungsvertrag dient in erster Linie den Interessen des Arbeitgebers.

  • Unterschrieben Sie niemals unter Zeitdruck.

  • Im Zweifel möchte der Arbeitgeber Rechtssicherheit. Ihre Verhandlungsposition ist daher selten schlecht.

  • lohnt es sich nicht immer, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

  • Sind Sie sich unsicher, kontaktieren Sie einen Anwalt, um den Vertrag gemeinsam zu durchleuchten und einen guten Deal auszuhandeln.