Anwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht: Unser Fachwissen für Sie aus einer Hand – Lesen Sie, was Sie bei Ihrer Kündigung im Arbeitsrecht und Sozialrecht unterlassen sollten
Anwalt Nürnberg Arbeitsrecht - Schnelle Erstprüfung bei Kündigung
Schneller Termin zur Erstberatung bei Kündigung – Anwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Wie wir Sie unterstützen
- Kompetente Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
- Zu Ihrer Kündigung erhalten Sie unverbindlich eine kompetente Erstprüfung
- Struktur und Sicherheit durch erfahrenen Anwalt
- Schnelle Erstberatung – in Notfällen innerhalb 48 Stunden
- Solide Entscheidungsgrundlagen für Ihre nächsten
- Schritte Aufzeigen von staatlichen Hilfen bei Kündigung
- Streitbarer Rechtsbeistand, wenn es darauf ankommt
Unser Anwalt in Nürnberg mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Sozialrecht und über 20 Jahren Erfahrung unterstützt Sie gerne engagiert mit seinem umfassenden Fachwissen. Das Know-how aus jahrzehntelanger Erfahrung in Arbeitsrecht und Sozialrecht hilft Ihnen bei einer Kündigung im Arbeitsrecht dabei, Ihre eigenen Belange effektiv zu verteidigen und durchzusetzen. Durch 20 Jahre Erfahrung im Bereich Beratung und Gerichtsverfahren können wir Ihnen im Arbeitsrecht kompetent weiterhelfen.
Hat man erst einmal die Kündigung in der Hand, muss man Arbeitslosengeld 1 oder auch Hartz IV beantragen. Denn Arbeitsrecht und Sozialrecht gehen Hand in Hand, was oft unbekannt ist. Während das Arbeitsrecht für den Kündigungsschutz zuständig ist, ist das Sozialrecht zuständig für die nahtlose Zahlung von Arbeitslosengeld 1 und Hartz 4 nach einer Kündigung.
Versäumt man hier jedoch Fristen, kann das Arbeitsgeld erst einmal gesperrt sein oder es kann dazu führen, dass die Ansprüche gegenüber dem Arbeitsgeber verloren gehen oder Strafen die Folge sind.
Das Arbeitsamt selbst darf Ihnen übrigens keine Rechtsberatung geben, dies darf nur der Anwalt. Die verständliche Panik Betroffener wegen des anstehenden sozialen Gesichtsverlusts wird leider meist begleitet durch den Stress, der durch unübersichtliche Formulare und Gesetzesbestimmungen für den Antrag beim Amt entsteht. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie bei einer Kündigung im Arbeitsrecht und Sozialrecht haben …
Fachlich qualifizierte Erstprüfung Ihrer Kündigung
Sofort Erstprüfung Ihrer Kündigung im Arbeitsrecht von Rechtsanwalt in Nürnberg einholen. So erfahren Sie auch, ob Sie staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten können. Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung mit Kündigungen im Arbeitsrecht. Rufen Sie an Tel. 0911 – 99 099 321
Zügige Unterstützung durch Anwalt bei einer Kündigung im Arbeitsrecht!
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, bieten wir Ihnen zeitnah mit unserem spezialisierten Rechtanwalt in Nürnberg einen Termin zur Erstberatung an. Sie profitieren als Arbeitnehmer damit sofort von über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht. Beachten Sie bitte, dass Sie im Arbeitsrecht nur drei Wochen Zeit haben, um Klage gegen die Kündigung zu erheben. Eine juristische Erstberatung bei Kündigungen sichern wir Ihnen im Rahmen des Beratungshilfegesetzes mit unserem Anwalt in Nürnberg.
Erstberatung bei Kündigungen durch unseren Rechtsanwalt
Im Rahmen des Beratungshilfegesetzes müssen Sie für Ihre Erstberatung im Falle einer Kündigung nichts bezahlen. Wenn es die Situation ergibt und eine Klage im Raum steht, betreuen wir Sie (wenn Sie die Kriterien hierfür erfüllen) auch bei Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe. Sie erhalten von uns juristische Beratung im Arbeitsrecht …
Unwirksame Kündigung / Abfindung
Eine Kündigung kann oftmals unwirksam sein – dies haben wir in über 20 Jahren Beratung im Arbeitsrecht sehr oft festgestellt. Daher ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht in jedem Fall das Ende des Arbeitsverhältnisses. Mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage kann man gegen den Arbeitgeber vor Gericht ankämpfen, um möglicherweise das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder aber, um eine Abfindung zu erstreiten. Wir klären Sie in unserem Erstberatungsgespräch gerne zu Ihren eigenen Vorteilen oder Nachteilen in Ihrem Fall auf.
Erstberatung in Nürnberg bei Kündigung für 49,00 € – Bei Erteilung des Mandats ist die Erstberatung kostenlos.
Kontakt: 0911 – 99 099 321
Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
Gerne geben wir Ihnen Beratung zu Ihrem Aufhebungsvertrag und prüfen, inwiefern er wirksam ist und auch, ob und wie Sie gegen den Aufhebungsvertrag angehen können.
Gehalt und Lohn
Wir finden heraus, inwiefern Sie Lohnansprüche und Gehaltsansprüche haben. Zusätzlich helfen wir Ihnen dabei, Lohnansprüche und Gehaltsansprüche vor Gericht oder aber außergerichtlich geltend zu machen.
Befristung Arbeitsverträge
Wir übernehmen für Sie die Prüfung, ob Ihr Arbeitsvertrag in Sachen Befristung wirksam ist. Wenn eine Unwirksamkeit einer Befristung gegeben ist, machen wir diese vor Gericht für Sie geltend.
Günstige Erstberatung in Nürnberg
Klarheit von Anfang an – Rechtsberatung in Nürnberg – Wir helfen
Unsere Ersteinschätzung im Arbeitsrecht für Sie
Sie suchen in Nürnberg juristischen Rat im Arbeitsrecht wegen einer Kündigung? Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir haben auch für Sie die Kosten im Blick:
Generell gilt, dass man vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz die Gerichtskosten des Gegners nicht mit bezahlen muss (§12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz). Es stellt sich daher die Frage, wie Sie Ihre Kosten tragen können.
Eine Option ist, dass Sie Ihre Kosten selbst bezahlen. Wir bieten hierzu auch eine für Sie passende Ratenzahlung an.
Sind Sie rechtsschutzversichert, rechnen wir unsere Kosten direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Wenn Sie knapp bei Kasse sind, können wir auch für Sie bei Gericht einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Dann übernimmt die Staatskasse die Kosten. Weit über 50 % der Betroffenen haben unserer Erfahrung nach Anspruch auf diese Kostenübernahme.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, können wir auch ein Erfolgshonorar mit Ihnen vereinbaren. Sie zahlen dann nur im Erfolgsfall unser Honorar.
Generell bieten wir Ihnen ein Erstberatungsgespräch von einer halben Stunde zu 49,00 € an.
Notfallplan - Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten? Bleiben Sie ruhig!
Die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber liegt im Briefkasten?
Kaum jemand ist in dieser Situation in der Lage, rational zu handeln. Nehmen Sie sich also zunächst einen Moment, um durchzuatmen. Machen Sie nun nicht den Fehler, die Kündigung wegzuwerfen.
Dies gilt nicht nur für die im Brief enthaltene Kündigung Ihres Arbeitgebers, sondern auch für den Briefumschlag des Schreibens.
Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg erhält wichtige Hinweise über den Zugang der Kündigung. Zudem muss einer Verfristung vorgebeugt werden. Reagieren Sie als Arbeitnehmer nicht rechtzeitig, ist Ihr Arbeitsplatz vielleicht nicht mehr zu retten, ohne dass es einen sachlichen Grund gibt.
Der Kündigungsgrund entscheidet über das weitere Vorgehen
Jede Kündigung enthält einen Kündigungsgrund. Wie sieht es bei Ihnen aus? Welche Hinweise liefert das Schreiben?
Aktuell sind Sie noch nah am Geschehen und können sich bestens erinnern. Nutzen Sie Ihr Wissen und schreiben Sie alles auf, was Ihnen zu den Vorwürfen der Kündigung einfällt.
Diese Notizen kann Ihr Rechtsanwalt aus Nürnberg im eventuell folgenden Verfahren nutzen, um eine ausgereifte Strategie auszuarbeiten.
Falls es schriftliche Dokumente oder Zeugen gibt, die Ihre Aussagen unterstützen, notieren Sie es.
Beginnen Sie mit der Beweissicherung!
Geht es um eine Kündigungsschutzklage, werden eine Menge Materialien relevant. Stundenzettel, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie E-Mails Ihres Arbeitgebers – all das sind wichtige Beweismittel, die in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht verwendet werden können.
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, die wichtigsten Details zu finden, die Ihren Fall entscheiden können.
Warten Sie nach der Kündigung nicht zu lange!
Am besten kontaktieren Sie einen Anwalt im Arbeitsrecht direkt nach dem Erhalt Ihrer Kündigung. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist einer Kündigungsschutzklage. Planen Sie, gegen die Kündigung im Arbeitsrecht vorzugehen, so müssen Sie innerhalb von drei Wochen handeln.
Je nach Situation lohnt es sich, die Zeit sinnvoll zu nutzen, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Gerade diese erste Phase nach Erhalt der Kündigung ist im Bereich des Arbeitsrechts entscheidend.
Ist es Ihrem Arbeitgeber wichtig, eine schnelle Lösung zu erreichen, lässt sich der Weg zum Arbeitsgericht vielleicht vermeiden. Zugleich erreichen Sie mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht das Ergebnis, dass Sie sich wünschen.
Die Meldung beim Arbeitsamt nicht vergessen
Schnell ist es passiert, dass Sie sich gegen eine Kündigung Ihres Arbeitgebers wehren möchten und dabei das Arbeitsamt vergessen.
Dies ist zwar verständlich, hilft Ihnen jedoch wenig, wenn Sie als Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Meldung an die örtliche Agentur für Arbeit muss unverzüglich erfolgen. Sie müssen zwar nicht direkt am gleichen Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, zum Arbeitsamt gehen, in den nächsten zwei Tagen sollten Sie dies allerdings erledigen.
das Datum des Kündigungsschreibens dass Sie sich arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden hilfsweise beantragen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
Mehr benötigt das Arbeitsamt nicht. Sie sind nicht verpflichtet, ein vorgefertigtes Schreiben zu nutzen. Allerdings ist es entscheidend, dass Sie der Arbeitsagentur diese Informationen entweder per Fax (inklusive Sendebestätigung), per Einschreiben oder aber persönlich (gegen eine Empfangsbestätigung) mitteilen.
Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Ihnen nicht unterstellen können, Sie hätten nicht alle nötigen Informationen mitgeteilt, fertigen Sie eine Kopie Ihres Schreibens an.
Das Kündigungsschreiben schicken am besten erst nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt aus Nürnberg an die Behörde.
Fristlose Kündigung und ordentliche Kündigung - was die Begriffe des Arbeitsrechts bedeuten
Im Arbeitsrecht machen diese beiden Begriffe einen bedeutenden Unterschied für das weitere Vorgehen aus.
Haben Sie eine ordentliche Kündigung erhalten, ist eine gewisse Zeitspanne
angegeben. Innerhalb dieser müssen Sie wie bisher an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen, es sei denn Ihr Arbeitgeber hat Sie freigestellt.
Die fristlose Kündigung bedarf einer besonderen Begründung. Sie werden durch diese Art der Kündigung jedoch sofort von Ihrer Arbeit freigestellt.
Trotz dem Erhalt einer ordentlichen Kündigung sind Sie nicht davor geschützt, nachträglich fristlos gekündigt zu werden. Verhalten Sie sich daher vertragsgemäß und geben Sie Ihrem Chef keine Chance, Sie vorzeitig zu entlassen.
Der Trick mit dem Aufhebungsvertrag
Im Arbeitsrecht gibt es neben der regulären Kündigung die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Im Gegensatz zur Kündigung ist dieser jedoch beidseitig und lässt sich daher nur schwer rückgängig machen.
Unterschreiben Sie daher keinen Aufhebungsvertrag, ohne diesen mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ist der Vertrag einmal unterschrieben, bleibt Ihnen der Weg zum Arbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage – von wenigen Ausnahmen abgesehen – verwehrt. Machen Sie sich dies bewusst und lassen Sie sich nicht drängen.
Im Zweifel hilft Ihnen Ihr Anwalt, bessere Konditionen auszuhandeln. Letztlich können Sie, wenn Sie sich Zeit nehmen, nur gewinnen.
Gehen Sie wegen der Kündigung nicht zu Ihrem Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber muss sich vor dem Arbeitsgericht für eine verhaltensbedingte Kündigung (fristlose Kündigung) verantworten. Erleichtern Sie Ihrem Arbeitgeber sein Verhalten nicht, indem Sie sich rechtfertigen.
Überlassen Sie Ihrem Anwalt den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber.
Direkt nach der Kündigung einen Termin machen
Im Arbeitsrecht geht es um Zeit. Warten Sie nicht, sondern kontaktieren Sie unsere Kanzlei sofort nach dem Erhalt einer Kündigung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei dringenden Anliegen gern beratend zur Seite.
Arbeitslosengeld:
Kündigung beziehungsweise Sperre
Erhalten Sie eine Kündigung, müssen Sie von Gesetzes wegen sofort zum Arbeitsamt beziehungsweise JobCenter gehen. Dies ist oft problembehaftet.
Zunächst findet das Arbeitsamt heraus, ob man selbst beim Arbeitgeber gekündigt hat, ob eine Sperre angezeigt ist oder ob man statt Arbeitslosengeld 1 nur für Arbeitslosengeld 2 in Frage kommt. Problematisch ist auch, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber so begründet wurde, dass sie „in der Person bedingt“ ist. Es können auch durch das Arbeitsamt falsche Bescheide zugestellt werden. Daher sollte ein Rechtsanwalt die Kündigung zunächst sofort einsehen.“
Unser Anwalt mit dem Fokus Arbeitsrecht überprüft seit nunmehr 20 Jahren regelmäßig Kündigungen dahingehend, ob sie als wirksam gelten. Mit dieser großen Erfahrung stehen wir Ihnen bei einer Kündigung zur Seite und helfen Ihnen dabei, Anträge richtig zu stellen und gegen falsche Bescheide des Arbeitsamts vorzugehen. Gegebenenfalls auch vor dem Arbeitsgericht.
Fachlich fundierte
Erstprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung unverbindlich und kostenfrei.
Kontakt: 0911 – 99 099 321
Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr
An Ihrer Seite
Mit Sachverstand und Entschlossenheit
Als Arbeitnehmer haben Sie Rechte – wir helfen Ihnen bei außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Streitigkeiten. Mit unserer langjährigen Berufserfahrung vertreten wir Ihre Interessen konsequent und entschlossen.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Kündigung
Kündigung Arbeitsvertrag: Kämpfen Sie für Ihren Arbeitsplatz oder eventuell für eine Abfindung!
Wurde Ihnen das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt?
Sie möchten sich zu Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag oder Abfindung informieren? Hier finden Sie eine gute Übersicht und einige Hilfen rund um diese Themenfelder. Zusätzlich finden Sie Hinweise zum Thema Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Nürnberg oder vor anderen Arbeitsgerichten. Sie können auch nachlesen, wie unser Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht Sie juristisch vertreten kann. Desweiteren haben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Prozesskosten zusammengestellt.
Sie können sich keinen Rechtsanwalt leisten?
Unser Rechtsstaat ermöglicht es allen Personen für ihr Recht vor Gericht einzutreten. Dafür wurden auch die finanziellen Voraussetzungen geschaffen.
Wann bekomme ich eine Kostenübernahme durch den Staat?
Unserer Erfahrung nach erhalten ca. 50 % aller Arbeitnehmer Prozesskostenhilfe. Wir prüfen im Rahmen einer Erstberatung automatisch mit Ihnen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Sowohl für Kündigungen, Abmahnungen oder sonstige Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber kann diese Prozeßkostenhilfe durch das Gericht gewährt werden. Lehnt das Gericht dies jedoch ab, können wir Ihnen alternativ auch eine für Sie passende Ratenzahlung anbieten.
Falls Sie noch Fragen zu dem Thema Prozesskostenhilfe haben, können wir auch diese im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs zu 49,00 € die halbe Stunde oder bei Vorlage eines Beratungshilfescheins klären.
Was müssen Sie beachten?
Hat man die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, stellt man sich viele Fragen: Ist diese Kündigung wirksam oder nicht? Was könnte ich dagegen tun? Was ist die beste Vorgehensweise gegen den Arbeitgeber oder das Arbeitsamt?
Schutz gegen ungerechtfertigte Kündigung
In der Regel ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber immer dann ungerechtfertigt, wenn kein wichtiger Grund gegeben ist. Arbeitgeber missachten hier häufig – bewusst oder unbewusst – zwingende gesetzliche Vorgaben“.
- Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt?
- Liegen betriebsbedingte oder personenbedingte Gründe vor?
- Wurden Regelungen zum Schutz von (werdenden) Müttern oder Schwerbehinderten beachtet?
Behauptungen sind keine Beweise, auch nicht,
wenn sie lautstark wiederholt werden.
Wilhelm Hasenclever (1837 – 1889) Schriftsteller
Kontaktdaten
90403 Nürnberg
90403 Nürnberg